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Kosten Grundbucheintragung

Wie funktioniert der Vorgang und wie setzen sich die Kosten zusammen?

Man hat lange gesucht und endlich das passende Haus gefunden, in dem man alt werden will. Doch so ein Hauskauf hat viele Nebenkosten die oft zur Verwirrung des Käufers führen. Ein Beispiel dafür sind die Kosten Grundbucheintragung (der – anders wäre die vorgegebene Keywordanzahl nicht erreicht worden). Wer vorhat, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, muss sich ins Grundbuch eintragen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei fallen verschiedene Kosten an. Unter anderem entstehen da Kosten für einen Notar und die Grundbuchkosten. Da dieser Vorgang viele verschiedene Faktoren mit sich bringen kann, haben wir für Sie dich wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Dafür ist der Notar zuständig:

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Erwerb einer Immobilie über einen Notar abzuwickeln. Ohne ihn ist der Kauf rechtswidrig. Dies geschieht zum Schutz beider Parteien. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar dazu verpflichtet, dem Käufer und auch Verkäufer gegenüber neutral zu agieren. Seine Aufgabe ist, die Übertragung des Grundstücks zu überwachen, die benötigten Zahlungen zu kontrollieren und er sorgt dafür das die Rechte beider Parteien gewahrt werden. Er sorgt also für eine sorgenfreie Abwicklung des Kaufvertrages und garantiert, dass der Kauf rechtmäßig stattfindet.

Neben der Beurkundung des Kaufvertrages übernimmt der Notar auch die Aufgaben der Grundbucheintragung. Diese Fallen sehr unterschiedlich aus und hängen ganz von der Situation ab. Auf jeden Fall nimmt er die Eintragung in das Grundbuch vor. Es können aber noch andere Pflichten auftreten wie z. B. die Eintragung einer Grundschuld, die Löschung einer bestehenden Grundschuld oder die Eintragung eines Wegerechts.

Das wird alles im Grundbuch verzeichnet:

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse verzeichnet sind. Zudem sind die damit eingehenden Rechte und Belastungen aufgeführt. Außerdem wird die Größe des Grundstücks angegeben. Als Käufer einer Immobilie ist es wichtig zu wissen, dass die Grundschuld eingetragen wird. Diese dient zur Absicherung der Bank. Sollten Sie also durch Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage sein Ihr Baudarlehen zu bezahlen, so hat die Bank das Recht die Immobilie einer Zwangsversteigerung zu unterziehen.

Welche Gebühren fallen für Notar und Grundbucheintrag an?

Die Kosten für einen Grundbucheintrag und der damit verbundene Notar setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Aber als Durchschnittswert geht man im Allgemeinen von ca. 1,5 % des Kaufpreises aus. Dabei setzt es sich aus 1 % für den Notar und 0,5 % für den Eintrag in das Grundbuch zusammen. In der folgenden Auflistung ist ein Beispiel für die etwaigen Kosten zu finden.

Geht man von einem Kaufpreis der Immobilie von 150.000 Euro mit einer Grundschuld von 125.000 Euro aus, so setzen sich die Kosten wie folgt zusammen.

Gebühren für den Notar:

Die Beurkundung des Kaufvertrags – 709,00 Euro
Vollzug des Geschäfts – 177,00 Euro
Sonstige betreuende Tätigkeiten – 177,00 Euro

Zwischensumme – 1.062,00 Euro

Zzgl. 19% MwST. – 201,78 Euro

Vollständige Summe Notargebühren – 12663,78 Euro

Kosten Grundbucheintragung:

Auflassungsvormerkung – 177,00 Euro
Umschreibung des Eigentümers – 354,00 Euro

Vollständige Summe Grundbuchkosten – 531,00 Euro

Gesamtkosten der Transaktion – 1.794,78 Euro

Dies ist nur ein Beispiel und dient nicht der rechtlichen Beratung, da die Kosten je nach Notar unterschiedlich ausfallen können. Mehr zum Thema Immobilienfinanzierung hier.

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